Wir sind der Verein zur Hilfe jugendlicher Straftäterinnen und Straftäter

Wir vermitteln gerichtliche Arbeitsauflagen an gemeinnützige Einrichtungen und begleiten die Jugendlichen bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Wir melden fristgerecht die Erfüllung bzw. Nichterfüllung an das Jugendgericht. Unsere Arbeit unterstützt die Resozialisierung der Jugendlichen und ihre erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Die verschiedenen Arten von Arbeitsauflagen

Arbeitsweisungen gehören zu den erzieherischen Maßnahmen, die nach dem Jugendgerichtsgesetz zur Verfügung stehen. Sie werden von Staatsanwälten oder Jugendrichtern als Voraussetzung für eine
Verfahrenseinstellung ausgesprochen.

(S§ 45 und 47 JGG) oder von Jugendrichtern als Weisung oder Auflage verhängt (§§ 10 und 15 JGG). Auch können sie Bestandteil einer Bewährungsauflage sein (§ 23 JGG). Jugendrichter haben auch die Möglichkeit eine nicht bezahlte Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz in eine Arbeitsauflage umzuwandeln.

Wo werden Einsatzleistungen erbracht?

Gerichtliche Arbeitsauflagen können bei verschiedenen gemeinnützigen Organisationen, sozialen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie bei kommunalen und öffentlichen Einrichtungen erfüllt werden. Dies gibt den Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Auflagen zu erfüllen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.
Wir arbeiten unter anderem mit folgenden Einrichtungen zusammen:

Tafel Nürnberger Land e. V.
Tierheime
Gemeinden – Bauhöfe
Bayerisches Rotes Kreuz
Diakonie

Kirchengemeinden
Sportvereine
Kindertagesstätten
Caritas

Anmeldeformular

für gerichtliche Arbeitsauflagen





Informationen zu

gerichtlichen Geldauflagen

Falls Ihnen auferlegt wurde, eine Geldauflage an den Verein JuStuS e.V. zu bezahlen, erhalten Sie hier nähere Infos:

Die Bankverbindung lautet:
IBAN DE91 7606 1482 0000 0071 10
BIC: GENODEF1HSB

Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen nur über die Behörde getroffen werden können, die die Auflage verhängt hat. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte direkt dorthin.

Falls Sie einen Dauerauftrag einrichten möchten, denken Sie bitte daran, diesen fristgebunden zu erstellen bzw. rechtzeitig wieder zu löschen.