Die Jugendgerichtshilfe ist Ansprechpartner für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren aus dem Landkreis. Die Mitarbeitenden der Jugendgerichtshilfe wirken in Jugendstrafverfahren mit. Ihre Aufgabe ist es, Dich im gesamten Verfahren zu beraten und zu begleiten.
Das Amtsgericht erteilt Weisungen und Auflagen, die u.a. über den Verein Justus e.V. umgesetzt und überwacht werden. Die Geschäftsstelle der Abteilung für Strafsachen am Amtsgericht Hersbruck ist unter der Telefonnummer 09151 733-160 erreichbar.
Falls Ihnen auferlegt wurde, eine Geldauflage an den Verein JuStuS e.V. zu bezahlen, erhalten Sie hier nähere Infos:
Die Bankverbindung lautet:
IBAN DE91 7606 1482 0000 0071 10
BIC: GENODEF1HSB
Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen nur über die Behörde getroffen werden können, die die Auflage verhängt hat. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte direkt dorthin.
Falls Sie einen Dauerauftrag einrichten möchten, denken Sie bitte daran, diesen fristgebunden zu erstellen bzw. rechtzeitig wieder zu löschen.