Justus e.V. unterstützt bei der Erfüllung von gemeinnützigen Arbeitsauflagen

Im Jahr 2022 hatten 200 Jugendliche ca. 7000 Strafstunden zu leisten. Die Jugendlichen wurden durch den Verein Justus e. V. an gemeinnützige Einrichtungen vermittelt. Hierbei versucht der Verein auf die Bedürfnisse der Jugendlichen einzugehen. Es wird im Vorfeld telefonisch oder per Mail abgeklärt, welche Einsatzstelle für den betroffenen Jugendlichen am besten geeignet ist. Erst dann erfolgt eine Vermittlung.

Praktische Fähigkeiten lernen: Justus e.V. als Vermittler

Unser Verein finanziert sich durch Zuwendungen von Geldbußen und Geldauflagen und organisiert im Auftrag von Gerichten gemeinnützige Arbeit und stellt hierfür Einsatzstellen bereit.
In Zusammenarbeit mit karitativen Einrichtungen, Gemeinden und deren Bauhöfen, Forstbehörden und Tierheimen werden Einsatzmöglichkeiten geschaffen.

Zielgruppe des Projekts sind jugendliche Straftäter, die vom Jugendgericht zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Die Maßnahme soll den Jugendlichen lebenspraktische Fähigkeiten vermitteln, die ihnen im beruflichen und persönlichen Bereich helfen sollen.

Anmeldeformular

für gerichtliche Arbeitsauflagen





Informationen zu

gerichtlichen Geldauflagen

Falls Ihnen auferlegt wurde, eine Geldauflage an den Verein JuStuS e.V. zu bezahlen, erhalten Sie hier nähere Infos:

Die Bankverbindung lautet:
IBAN DE91 7606 1482 0000 0071 10
BIC: GENODEF1HSB

Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen nur über die Behörde getroffen werden können, die die Auflage verhängt hat. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte direkt dorthin.

Falls Sie einen Dauerauftrag einrichten möchten, denken Sie bitte daran, diesen fristgebunden zu erstellen bzw. rechtzeitig wieder zu löschen.